1. Es handelt sich bei der Veranstaltung um eine sogenannte LANPARTY. Die Veranstaltung dient dem Zweck eine größere Anzahl von Spielern zusammen zu bringen und über ein Computernetzwerk Spiele und Turniere auszutragen.
2. Die Veranstaltung ist öffentlich und für Besucher frei zugänglich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu den Räumlichkeiten der Veranstaltung zu regulieren. Der Zutritt kann vom Veranstalter untersagt werden, wenn dieser es ausdrücklich erklärt.
3. Die Veranstaltung dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert.
1. Der Veranstalter hat das Hausrecht und behält sich ausdrücklich dessen Umsetzung vor. Das umfasst, aber nicht ausschließlich, das Recht den Zugang zu regulieren, das Recht einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und Verfügungen über das Verhalten auf der Veranstaltung zu treffen.
2. Der Veranstalter hat das Recht die Veranstaltung bei zu geringem Interesse oder Gefährdung der Veranstaltung sofort oder nach Ankündigung abzubrechen.
3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Personen oder Personengruppen im Vorfeld oder während des Einlasses von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, ausgeschlossenen Gästen den Eintrittspreis zurückzuerstatten.
4. Der Veranstalter hat die Pflicht allen angemeldeten Gästen einen Sitzplatz mit einem Netzwerkanschluss sowie einer Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz zur Verfügung zu stellen. Weiterhin hat er die Pflicht ein adäquates Computernetzwerk zu errichten. Störungen technischer Art sollen vom Veranstalter schnellstmöglich, nach bestem Vermögen behoben werden. Eine Betriebsgarantie kann nicht gegeben werden.
5. Ausdrücklich übernimmt der Veranstalter keine Haftung für alle Fälle von Diebstahl, höherer Gewalt, Datenverlust, technische Schäden jeglicher Art, mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigung an Eigentum von Besuchern oder Gästen der Veranstaltung.
6. Der Veranstalter bemüht sich nach besten Vermögen alle Arten von illegalen Tätigkeiten zu unterbinden. Das beinhaltet, aber nicht ausschließlich, Software-Piraterie jeder Art, Datendiebstahl, Hacking und Cracking. Für die Technik und Rechtskonformität der Besucher und Gäste wird der Veranstalter jedoch keine Haftung übernehmen. Sollte dem Veranstalter Fälle von illegaler Tätigkeit zu Wissen gebracht werden, verpflichtet er sich diese zu unterbinden.
7. Der Veranstalter verpflichtet sich nach besten Wissen und Gewissen über die Veranstaltung zu informieren. Weiterhin verpflichtet sich der Veranstalter eine Technik zur Anmeldung zur Verfügung zu stellen. Dies kann auch über ein von Dritten erstelltes System erfolgen.
8. Der Veranstalter hat das Recht, Fotos und Videos (“Aufnahmen”) von der Veranstaltung und ihren Gästen und Besuchern zu erstellen. Sofern diese nicht ausdrücklich widersprechen, kann der Veranstalter diese Aufnahmen veröffentlichen und mit diesen für zukünftige Veranstaltungen werben.
1. Als Gäste der Veranstaltung gelten alle, welche an der Veranstaltung teilnehmen und mit im unmittelbarem Besitz befindlicher Technik an das Strom- oder Computernetzwerk angeschlossen sind. Als Besucher gelten solche, welche sich zum Zwecke des Besuches ohne eigene Technik auf der Veranstaltung befinden.
2. Alle Besucher und Gäste haben den Anweisungen des Veranstalters und seiner Bevollmächtigten Folge zu leisten.
3. Ein Recht auf die Teilnahme an der Veranstaltung besteht nicht. Jeder Gast hat sich im Vorfeld der Veranstaltung anzumelden. Die Anmeldung zur Veranstaltung kann die Zahlung eines Teilnehmerbeitrags erfordern und wird erst nach Rückbestätigung durch den Veranstalter wirksam.
4. Alle Gäste und Besucher stellen den Veranstalter der Haftung von Schäden jeder Art frei. Jeder Besucher und Gast der Veranstaltung hat für seinen Besitz und sein Handeln Sorge zu tragen. Jede Art von illegaler Tätigkeit ist untersagt. Für grob fahrlässig oder mutwillig entstandene Schäden haftet der Verursacher.
5. Alle Gäste und Besucher müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
6. Für die Teilnahme Minderjähriger kann keine Verantwortung übernommen werden. Einer Überprüfung des Ausweises durch den Veranstalter muss Zustimmung erteilt werden.
7. Alle Besucher und Gäste der Veranstaltung haben sich nach Sitte und Anstand zu verhalten. Sofern Alkohol auf der Veranstaltung zugelassen ist, ist dieser in vernünftigen Maßen zu genießen. Angetrunkene Gäste oder Besucher können für den Zeitraum der Alkoholisierung oder aber komplett von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
8. Den Gästen und Besuchern ist es untersagt die Durchführung der Veranstaltung mutwillig oder fahrlässig zu stören. Dies gilt insbesondere für das Strom- und Computernetzwerk. Alle Handlungen am Netzwerk und am Stromnetz müssen ausdrücklich mit dem Veranstalter abgestimmt werden. Besonderes Augenmerk ist auf die Verkabelung zu richten, daher ist allen Anweisungen des Veranstalters unbedingt folge zu leisten. Wir legen allen Besuchern und Gästen ans Herz sich umsichtig und vorsichtig zu bewegen.
9. Alle Handlungen im Bereich der Technik des Veranstalters sind zu unterlassen. Der Technikbereich darf nur nach ausdrücklicher Aufforderung betreten werden. Zuwiderhandlungen können mit dem sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung belegt werden.
1. Alle Regeln gelten uneingeschränkt für den gesamten Bereich der Veranstaltung.
2. Sollte eine der Regeln ungültig sein oder werden, so ist der Rest davon unberührt.
3. Im Zweifelsfall über die Auslegung der Regeln oder einer Situation die in den Regeln nicht definiert ist, behält sich der Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, die Regeln zu erweitern oder zu ändern. Im Zweifelsfall und bei kurzfristigen Entscheidungen gilt das Wort. Größere Änderungen sollen schriftlich niedergelegt werden.
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